Erbrecht und Unternehmensnachfolge einschließlich Erbschaftssteuerrecht

  • Wer soll mein Vermögen einmal verantwortungsvoll übernehmen?
  • Wie verfasse ich mein Testament?
  • Besteht Handlungsbedarf bereits jetzt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögensübertragungen zu Lebzeiten vorzunehmen?

Auf diese Fragen erhalten Sie von uns kompetente Antworten. Wir beraten Sie sowohl über die Vermögensnachfolge und deren Gestaltung im privaten als auch im betrieblichen Bereich, selbstverständlich auch über die hierbei zu berücksichtigenden steuerlichen Aspekte. Bei Erbauseinandersetzungen und der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen werden Sie von uns betreut. Die Übernahme von Testamentsvollstreckungen gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich.

Ihr Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Sigrun Lacis uns Rechtsanwalt Andreas Klostermeier.