Unfallschadens- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Wir verhelfen Verkehrsunfallgeschädigten zur Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche.

Die bei Beschädigung eines Kraftfahrzeuges entstehenden Sachschäden, wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten werden genauso durchgesetzt, wie Ansprüche aus Personenschäden, wie etwa der Schmerzensgeldanspruch. Neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung vertreten wir Betroffene auch im Bußgeldverfahren. Bußgeldbescheide werden, gleich ob sie lediglich eine Geldbuße oder aber auch ein Fahrverbot enthalten, kompetent angegriffen. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der verkehrstypischen Vorwürfe, wie Geschwindigkeitsübertretung und Abstandsmessung aber auch in nichtalltäglichen Bereichen wie der Thematik Ladungssicherung. Wir vertreten auch in verkehrsbezogenen Strafverfahren. Bei verkehrstypischen Delikten, die von der Behörde mit einem Strafbefehl, der mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verbunden ist, oder im gerichtlichen Strafverfahren geahndet werden, wird Ihre effektive Vertretung gewährleistet.

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei ist Rechtsanwalt Jörn Hoffmann.